Schulgemeinschaftsausschuss 

Das Konzept, alle am Schulgeschehen beteiligten Gruppen, Lehrer, Schüler und Eltern in einem Gremium zusammenzufassen, das eine Mitgestaltung am Schulleben garantiert, stammt aus der 1. Republik, vom damaligen „Staatssekretär für Unterricht“ Otto Glöckel. Damals nannte man diese Einrichtung „Schulgemeinde“. Sie hatte allerdings bei weitem nicht die Kompetenzen des heutigen Schulgemeinschaftsausschusses. Dessen Aufgaben sind im § 64 des Schulunterrichtsgesetzes geregelt. Der Schulgemeinschaftsausschuss setzt sich aus jeweils drei Schüler*innen-, Lehrer*innen- und Elternvertreter*innen zusammen. Den Vorsitz führt der Direktor.

Dem SGA obliegt unter anderem die Entscheidung über folgende Themen:

  • mehrtägige Schulveranstaltungen (z. B. Sportwochen, Sprachwochen, ...)
  • die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
  • die Durchführung (auch Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
  • die Hausordnung
  • die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  • die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung
  • die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
  • die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
  • Beschlüsse im Rahmen der Mitwirkung bei der Festlegung von Schülerzahlen in Gruppen oder Klassen
  • schulautonome Schulzeitregelung (z. B. 5- oder 6-Tage-Woche)
  • Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen

Der Schulgemeinschaftsausschuss ist ein wichtiges Lernfeld für politische Bildung, für die Aneignung demokratischer Umgangsformen und für das Erlernen formaler Regeln, mit denen Kinder und Jugendliche in ihrem späteren Leben umgehen werden müssen.